Link: Schiedsamt Stadt Krefeld
Inanspruchnahme bei
Privatklagendelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des
Briefgeheimnisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung,
Sachbeschädigung, Inanspruchnahme bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten wie
nachbarrechtliche Streitigkeiten, es sei denn, es geht um Einwirkung von einem
gewerblichen Betrieb, Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die
nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
Die Stadt Krefeld ist in 11 Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Örtlich zuständig ist
das Schiedsamt, in deren Bezirk die Gegenpartei ihren Wohnsitz hat.
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Link:
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.